Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.06.2005 - 3 Ss 224/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
StPO § 244
Beweisantrag; Sachverständigengutachten; ungeeignet; Ablehung; Anknüpfungstatsachen; - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines Sachverständigengutachtens zu den Fragen der §§ 20, 21 Strafgesetzbuch (StGB) wegen Ungeeignetheit des Beweismittels; Relative Ungeeignetheit eines Beweismittels; "Filmriss" als Anknüpfungstatsache für die nähere Beurteilung der Schuldunfähigkeit
- Judicialis
StPO § 244
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244
Sachverständigengutachten; Beweisantrag; ungeeignetes Beweismittel; Ablehnung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.10.1982 - 1 StR 219/82
Beweisaufnahme - Freibeweis - Anknüpfungstatsachen - Gericht - Eigene Sachkunde - …
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2005 - 3 Ss 224/05
Ist nämlich ein qualifizierter Sachverständiger aufgrund der Beweisbehauptung in Verbindung mit den weiteren tatrichterlichen Feststellungen in der Lage, weitere indizielle Anknüpfungstatsachen zu ermitteln und damit Entscheidungsrelevantes zur Beweisbehauptung der Verteidigung auszusagen, dann ist dieses Beweismittel lediglich relativ ungeeignet und dessen Ablehnung nach § 244 Abs. 3 S. 2 StPO folglich unzulässig (vgl. BayObLG NJW 2003, 3000;… Herdegen in KK-StPO, 5. Aufl., § 244 Randnummern 77, 79 m.w.N.; BGH NJW 1983, 404). - BayObLG, 10.07.2003 - 5St RR 176/03
Unvollständigkeit eines Sachverständigenbeweisantrags zur Schuldfrage
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2005 - 3 Ss 224/05
Ist nämlich ein qualifizierter Sachverständiger aufgrund der Beweisbehauptung in Verbindung mit den weiteren tatrichterlichen Feststellungen in der Lage, weitere indizielle Anknüpfungstatsachen zu ermitteln und damit Entscheidungsrelevantes zur Beweisbehauptung der Verteidigung auszusagen, dann ist dieses Beweismittel lediglich relativ ungeeignet und dessen Ablehnung nach § 244 Abs. 3 S. 2 StPO folglich unzulässig (vgl. BayObLG NJW 2003, 3000;… Herdegen in KK-StPO, 5. Aufl., § 244 Randnummern 77, 79 m.w.N.; BGH NJW 1983, 404). - BGH, 15.07.1980 - 5 StR 344/80
Voraussetzungen für Zurückweisung eines Beweismittels als völlig ungeeignet - …
Auszug aus OLG Hamm, 30.06.2005 - 3 Ss 224/05
Ein Beweismittel kann nur dann als völlig ungeeignet zurückgewiesen werden, wenn das Gericht ohne jede Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis sagen kann, dass sich mit einem solchen Beweismittel ein Ergebnis, wie es im Beweisantrag in Aussicht gestellt ist, nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen lässt (BGH NStZ 1981, 32).